Wübben Stiftung Bildung als Sachverständige – Anhörung im Landtag NRW zu den tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW am 5. Dezember 2023 um 14 Uhr im Livestream

Wübben Stiftung Bildung als Sachverständige – Anhörung im Landtag NRW zu den tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW am 5. Dezember 2023 um 14 Uhr im Livestream

Die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW sind am 5. Dezember 2023 Thema im Landtag NRW. In einer dann stattfindenden Sitzung des Schulausschusses wird eine Anhörung zum Antrag der SPD-Fraktion „Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben“ durchgeführt. Als Sachverständige wurden u.a. zahlreiche Verbände, Eltern- und Schülervertretungen, Vertreter der Wissenschaft geladen sowie Dr. Hanna Pfänder, Leiterin des impaktlab der Wübben Stiftung Bildung. Der Antrag der SPD-Fraktion adressiert das Thema Lernmittelfreiheit in NRW und fordert die Landesregierung auf, eine landesweite Erhebung der tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in Nordrhein-Westfalen als Beitrag zur Sicherung der Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler durchzuführen. 

Die Wübben Stiftung Bildung weist in ihrer Stellungnahme daraufhin, dass mit der Forderung nach Lernmittelfreiheit im Antrag ein Aspekt aufgegriffen, der in unserer Zusammenarbeit mit Schulen im Brennpunkt in mehreren Bundesländern eine hohe Relevanz hat. Laut einer Umfrage der Landeselternkonferenz müssen Eltern in manchen Schuljahren mehr als ein durchschnittliches Monatseinkommen nur für die Schule aufbringen. Zwar erhalten einige Eltern staatliche Unterstützung, nicht alle Anspruchsberechtigte wissen davon und schaffen es, entsprechende Anträge zu stellen. Die Antragsverfahren sind zum Teil zu kompliziert und werden oft unterschiedliche in den Kommunen umgesetzt. 

Die Wübben Stiftung Bildung begrüßt die im Antrag formulierte Forderung, die tatsächlichen jährlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW zunächst zu erfassen. Die Information liegt der Landesregierung nicht vor und stellt eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit dar. Die Stiftung unterstützt zudem die Forderung nach dieser Weiterentwicklung. Hierbei ist es aus Sicht der Stiftung zentral, die Perspektive der Schulen im Brennpunkt aufzunehmen. Hier treffen häufig eine schlechte schulische Ressourcenlage und eine Schülerschaft aus finanzschwachen und kinderreichen Familien aufeinander. Aufgrund der Notwendigkeit der Konsolidierung der Haushalte schlägt die Wübben Stiftung Bildung vor, bei der umfassenden Lernmittelfreiheit sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schülern sowie Schulen im Brennpunkt in NRW zu priorisieren.  

Die Anhörung wird am 05. Dezember 2023 ab 14 Uhr per Livestream auf der Seite des Landtags NRW übertragen.

Foto: © Landtag NRW/Bernd Schälte

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:

Wübben Stiftung Bildung

Ansprechpartnerin für die Presse:

Wübben Stiftung Bildung

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